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Nun, so extrem muß man das nicht sehen. Es genügt völlig, sich an die Regeln zu halten. Sie lassen genug Freiraum.
Dabei ist es nicht unbedingt einmal ein Problem, wenn man nicht von vornherein den berühmten "grünen Daumen" mitbringt. Vielmehr muß man sich darüber im klaren sein, daß man sich in eine Gemeinschaft einfügen muß und seiner Individualität nicht in allen Richtungen gleichermaßen freien Lauf lassen kann. Aber keine Angst! Es wird nur der Rahmen abgesteckt, in dem man sich bewegen kann. Eine Gängelung erfolgt nicht. Wir haben schließlich eine Demokratie und weder eine Anarchie noch eine Diktatur. Manche Leute vergessen das leider immer wieder.
deutsches Bundeskleingartengesetz
österreichisches Bundeskleingartengesetz
Auszug aus dem deutschen Bundeskleingartengesetz:
Ein Kleingarten ist ein Garten, der
Bei aller Euphorie für einen Kleingarten sollte nicht vergessen
werden, daß die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund steht.
Insbesondere
KGA deren Grundstücke privaten Verpächtern gehören, können
sehr schnell in Bedrängnis geraten, wenn zu viele Mitglieder reine
Erholungsgärten anlegen. Weil für Erholungsgrundstücke ein
Mehrfaches an Pacht verlangt werden kann, werden natürlich Begehrlichkeiten
geweckt. Private aber auch manchmal kommunale Verpächter nutzen darum
in verstärktem Maße jede sich bietende Gelegenheit zur Erhöhung
ihrer Pachteinkünfte. Bei zu geringer kleingärtnerischer Nutzung
haben sie vor Gericht tatsächlich große Chancen. Die Dreiteilung
zu etwa gleich großen Anteilen an Obst-/Gemüseanbau, Erholungsfläche/Rasen
und bebauter/versiegelter Fläche ist ein probates Mittel, solchen
Bestrebungen entgegenzuwirken. Wer sich von Anfang an darauf einstellt,
wird keine Anpassungsprobleme haben, wenn die Vereine und Verbände
in absehbarer Zeit strenger auf die Einhaltung dieser Prämissen achten
müssen. In einigen Vereinen (mit privaten Verpächtern) soll dies
schon recht streng gehandhabt werden. Dies ist aber keine Schikane der
Vereinsvorstände, sondern eine reine Verteidigungsmaßnahme um
o.g. Bestrebungen keine Nahrung zu geben. Auch solche Dinge, wie der Liegenschaftsfonds
in Berlin, bringen ähnliche Probleme.
Wenn Sie Mitglied in einem Kleingartenverein geworden sind, dann können
Sie aber nicht alles tun was Sie wollen, denn Sie befinden sich ein einer
Gemeinschaft. Dazu gehört nicht nur eine gewisse Rücksichtnahme
auf Ihren Nachbarn. Sie sind Teil dieser Gemeinschaft. Das ist wie bei
einer komplizierten Maschine. Jedes Teil und sei es auch noch so klein,
muß seinen Anteil leisten, sonst funktioniert die ganze Sache nicht.
Sie müssen sich also selbst in den Verein einbringen, denn davon
lebt ein Verein. Wer sich nicht auf dem Rücken der anderen Mitglieder
ausruht, der findet schnell sein Plätzchen in der Gemeinschaft, welches
ihm am meisten liegt und Spaß macht. Das kann als Vorstandsmitglied,
Mitglied einer Kommission, im Vergnügungsausschuß oder bei Arbeitseinsätzen
sein. Selbst wenn man nur dann anpackt, wenn der Vorstand eine bestimmte
Hilfe benötigt, trägt man dazu bei, seinen Verein zu stärken.
Das ist auch bitter nötig; denn, so ein Verein ist wie eine paradiesische
Insel in der tosenden Brandung. Es gibt viele Aasgeier, die die "nutzlosen"
Kleingärtner (denn an ihnen kann man nicht viel verdienen) gern verscheuchen
würden, damit sie auch noch das letzte bischen Natur in Form von Geld
in ihre Taschen stopfen können.
In einem Kleingartenverein kann man das ganze idiotische Neid- und
Egogehabe abstreifen und befreit durchathmen. Leider setzen viele Ostdeutsche
Kleingärtner die durch die Wende gewonnene Freiheit mit Egoismus und
Anarchie gleich. Aber auch in westlichen Gefilden können einige Leute
nur schwer von den eingepaukten Verhaltensmustern ablassen. Deshalb ist
es um so wichtiger, daß jeder wenigstens versucht, seine persönlichen
Interessen denen der anderen Mitglieder gleichzustellen. Vom positiven
Feedback der Anderen kann man seinerseits wieder profitieren.
Im Kleingartenverein hat man mit einigen Gesetzen usw. zu tun. Auch
der Staat, das Land, der Landesverband, der Bezirksverband und der Verein
haben Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse an die man
sich halten muß. Keine Angst, Sie brauchen nicht das BGB auswendig
lernen. Die für das Kleingartenwesen gültigen Gesetze sind weniger
umfangreich als die Straßenverkehrsordnung.
Nicht der "böse Vorstand" ist schuld, wenn mal wieder ein wenig
strenger auf die Einhaltung von Vorschriften geachtet werden muß,
sondern diejenigen Gartenfreunde, die sich nicht oder nicht in ausreichendem
Maße an die Normen halten.
Für alle baulichen Veränderungen gilt, vorher die erforderlichen
Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen. Oder was haben Sie davon, wenn
in Ihrem Garten ein 10 m³-Regenwasserbehälter steht und Sie ihn
nicht benutzen dürfen?
Was nützt es, wenn Sie hinter der Laube jede Menge Obst und Gemüse
haben, die Kontrolleure von Bezirksamt, Gemeindeamt oder Landratsamt oder
welchem Amt auch immer aber nur vom Weg vor der Parzelle die Anpflanzungen
sehen? Wenn von dort nur Gras und Koniferen zu sehen sind, ist das ein
dicker Minuspunkt, so viel Mühe man sich auch gegeben hat. Diesen
Umstand kann man sicherlich abschwächen, wenn der Vorstand, der inzwischen
vom Amt ein bitterböses Schreiben erhalten hat, eine Gartenbegehung
durchführt und man ihm beweisen kann, daß doch eine kleingärtnerische
Nutzung vorliegt. Aber trotzdem bleibt immer ein kleiner Schatten in der
Erinnerung der Beamten zurück.
Wollen wir den Status einer Kleingartenanlage behalten, müssen
wir uns an die Regeln halten.
Es ist wirklich nicht schwer Grenzen zu erkennen und zu respektieren!
Wer allerdings nur auf sein persönliches Wohlergehen fixiert ist,
der sollte besser ein Wochenendgrundstück anmieten. Verein bedeutet
eben auch seine eigenen Interessen in die Reihe der anderen Mitglieder
einzuordnen.
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Beispiel: Eine Kleingartenparzelle ist 400 m2 groß. Es werden in einem Jahr 20 m3 Wasser (bei 60 % vom Trinkwasser also 12 m3 Abwasser) und 300 kWh Elektroenergie verbraucht. Die Schneebeseitigung außerhalb der KGA kostet pauschal 50,- DM.
In diesem Beispiel kostet der Unterhalt der Parzelle also 832,00 DM im Jahr. Hinzu kommen Kosten für Reparaturen an Laube und Zäunen und für die Pflanzen und den Samen sowie (Natur-)Dünger, Gartengeräte usw. |
Die verwendeten Zahlen treffen auf Berlin zu. In anderen Bundesländern können die Preise stark abweichen. Insbesondere der Vereins- und der Verbandsbeitrag können ganz anders ausfallen.
Nun
wollen Sie sicherlich auch pflanzen und ernten. Wenn Sie noch keinen einschlägigen
Erfahrungen haben, hilft Ihnen die Fachliteratur weiter. Es gibt eine ganze
Reihe an Büchern, die mehr oder weniger
nützlich sind. Ein Schwatz mit dem erfahrenen Nachbarn bringt auch
eine Menge Wissen. Schließlich gibt es noch den Gartenfachberater.
Der hat meistens tiefergreifende Kenntnisse und kann neben praktischen
Hinweisen auch spezielle Probleme lösen helfen.
Auch hier begebnen uns wieder Normen. In der Anlage zum Pachtvertrag
haben Sie eine Gartenordnung erhalten. Aus dieser können Sie ersehen,
welche Höhe Hecken haben dürfen, wieviel Nadelgehölze toleriert
werden und ähnliche Dinge. Es ist nicht schwer, sich daran zu halten.
Um sich einen Überblick über die Wirkung verschiedener Gestaltungsvarianten
zu machen, hilft sicherlich ein Gartenplanungsprogramm.