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formloses Kündigungsschreiben beim Vereinsvorstand abgeben |
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Sie erhalten ein Kündigungsformular |
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ausgefülltes Kündigungsformular beim Vereinsvorstand abgeben (Fristen beachten!), Bauunterlagen beifügen |
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der Vereinsvorstand informiert Sie Über die Pflichten beim Pächterwechsel (z.B. Schuppen abreißen) |
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Sie beginnen mit dem Ausräumen der Laube |
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der Vereinsvorstand leitet das Kündigungsschreiben und Kopien der Bauunterlagen an den Bezirksverband weiter |
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der Leiter des beauftragten Schätzerkollektivs vereinbart einen Abschätzungstermin mit Ihnen |
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die Abschätzung erfolgt nach den gemeinsamen Richtlinien des Landesverbandes |
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nach Vorliegen der Schätzungsurkunde (und damit der Abschätzungssumme) informiert der Vereinsvorstand die Bewerber entsprechend der Reihenfolge in der Bewerberliste |
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Besichtigungstermine werden vereinbart |
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ist ein Käufer gefunden, wird ein Termin mit dem Bezirksverband vereinbart |
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der Vereinsvorstand füllt das Formular für den neuen Pachtvertrag aus, kontrolliert die Einhaltung der bei der Abschätzung getroffenen Festlegungen und übergibt es dem Bezirksverband |
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beim Bezirksverband wird der Kaufvertrag unterzeichnet, der neue Unterpächter unterschreibt den Kaufvertrag sowie den neuen Pachtvertrag und das Geld wird übergeben/überwiesen |
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der neue Unterpächter bezahlt an den Bezirksverband eine Gebühr (z.B. 500,- DM oder 5% der Schätzungssumme) |
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Sie übergeben dem Nachfolger die Parzelle, alle Schlüssel und alle Unterlagen (Inventarüberlassung muß eigenständig zwischen altem und neuem Nutzer geregelt werden, am Besten vertraglich) |
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das Kündigungsverfahren ist abgeschlossen
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