[korrekte Umrechnung]
[Umrechnungskurse]
[was man nicht darf]
|
Alte Währung : Umrechnungsfaktor = Euro-Betrag
|
|
So wird korrekt umgerechnet
Die Umrechnungsregeln sind durch Verordnungen auf EU-Ebene festgelegt
worden und gelten für die Teilnehmerstaaten am Euro unmittelbar:
- Für alle Umrechnungen gilt der am 31.12.1998 unwiderruflich
festgelegte Umrechnungskurs (Beispiele: 1 EUR = 1,95583 DEM; 1 EUR = 13,7603 ATS; 1 EUR = 40,3399 LUF).
- Bei allen Umrechnungen muss immer der vollständige Umrechnungskurs verwendet werden.
Rundungen des Umrechnungskurses (z.B. 1 EUR = 1,96 DM) sind unzulässig.
- Bei Umrechnungen von Euro-Beträgen in DM ist der Euro-Ausgangsbetrag mit dem
Umrechnungskurs zu multiplizieren. Bei Umrechnungen von Beträgen, die auf nationale
Währungseinheiten lauten, ist der (z.B. DM-)Ausgangsbetrag durch den Umrechnungskurs zu
dividieren.
- Bei Umrechnungen zwischen verschiedenen nationalen Währungseinheiten (z.B. von DM
in französische Francs/FF) ist zunächst in Euro und anschließend in die
gewünschte nationale Währungseinheit umzurechnen. Beispiel der Umrechnung von
100 DM in französische Francs: 100 DM : 1,95583 DM/Euro = 51,1291881196... Euro.
Daraufhin wird der Euro-Betrag auf nicht weniger als drei Nachkommastellen gerundet und mit dem
Umrechnungskurs FF/Euro multipliziert: 51,129 Euro x 6,55957 FF/Euro = 335,38425453 FF.
Auch die Rundungsregeln sind durch Verordnungen der Europäischen
Union verbindlich festgelegt worden. Bei Umrechnungen ist auf den nächstliegenden Pfennig
oder Cent, d.h. auf zwei Stellen hinter dem Komma auf- oder abzurunden. Dabei wird nach der
sog. kaufmännischen Rundung vorgegangen: unter 5 wird abgerundet, ab 5 wird aufgerundet.
Die Umrechnung führt mitunter zu Beträgen, die sich in der täglichen Arbeit
als unhandlich erweisen. So werden im Bereich des Einzelhandels werden aus
verkaufspsychologischen Gründen häufig Beträge knapp unter einem runden Betrag
aufgeführt (z.B. 9,99 DM). Hingegen bei einem Kleingartenverein werden Beiträge,
Ausgleichsleistungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit und gern als (runde)
Signalbeträge festgelegt, die sich leicht einprägen. Daher wird im Zuge der
Währungsumstellung oftmals eine Neufestsetzung von Gebühren oder Preisen erfolgen
müssen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass für ein Produkt Preise mit
unterschiedlichem Wert in DM und Euro verlangt werden, vielmehr muss der in Euro angegebene
Betrag nach der korrekten Umrechnung mittels des amtlichen Kurses immer seine Entsprechung
auf DM-Basis haben und umgekehrt.
Umrechnungskurse
Zum 1. Januar 1999 wurden die Umrechnungskurse amtlich festgelegt. Bis
zur Einführung des Euro unterliegen sie keinen Schwankungen und werden auch nicht mehr
geändert.
| 1 Euro in der jeweiligen Landeswährung: |
 | Belgien | 40,3399 Belgische Franc |
 | Deutschland | 1,95583 Deutsche Mark |
 | Finnland | 5,94573 Finnmark |
 | Frankreich | 6,55957 Französische Franc |
 | Griechenland | 340,750 Griechische Drachmen |
 | Irland | 0,787564 Irische Pfund |
 | Italien | 1.936,27 Italienische Lire |
 | Luxemburg | 40,3399 Luxemburgische Franc |
 | Niederlande | 2,20371 Niederländische Gulden |
 | Österreich | 13,7603 Österreichische Schilling |
 | Spanien | 166,386 Spanische Peseten |
Was man nicht darf
- den Kehrwert des Umrechnungskurses verwenden
Es ist rechtlich nicht zulässig, anstelle der Division mit dem Kehrwert von 1,95583 (Deutschland) zu
multiplizieren, da dieses Verfahren mathematisch nicht stets zu den selben Ergebnissen führt.
- den Umrechnungskurs runden
Die Umrechnung muss immer mit dem vollständigen offiziellen Umrechnungskurs erfolgen, d.h. im
Falle des ATS/Euro-Kurses mit sämtlichen vier Stellen hinter dem Komma (13,7603). Eine Rundung des
Umrechnungskurses auf weniger Stellen hinter dem Komma ist rechtlich auch dann unzulässig,
wenn sie zum eigenen Nachteil wäre.
- bei der Umrechnung zum eigenen Vorteil auf- oder abrunden
Es gelten die bisherigen (kaufmännischen) Rundungsregeln. Abgerundet wird bei Ergebnissen von 1, 2, 3 oder 4 bei
der dritten Nachkommastelle. Aufgerundet wird bei Ergebnissen von 5, 6, 7, 8, oder 9. Dies gilt sowohl für Umrechnungen
von Euro-Beträgen in die Alt-Währung, als auch für Umrechnungen von Alt-Beträgen in Euro.