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Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität sowie
die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung und -motivation. |
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Kenntnisse der Rechtsgrundlagen kleingärtnerischer Tätigkeit,
insbesondere des Kommentars zum Bundeskleingartengesetz. Kenntnisse des
Vereins-, Abfall-, Bau-, Umwelt-, und Naturschutzrechts und angrenzender
Bestimmungen. |
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Kenntnisse in der Entwicklung von Konzeptionen, der Erarbeitung von
Materialien in derPlanung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. |
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