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In der KGA sind große Wasserverluste aufgetreten. Die Leckstellen
werden gefunden oder auch nicht. Zur weiteren Klärung wird eine Wasserkommission
einberufen. |
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Sie ermittelt den Zustand der Trinkwasseranlage. Ist dieser
so schlecht, daß die Anlage erneuert werden muß, ermittelt
die Wasserkommission den Umfang der Arbeiten und den erforderlichen Materialbedarf.
Ansonsten wird sie Vorschläge zum Finden und Beseitigen der Leckstellen
unterbreiten. |
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Im Falle der erforderlichen Erneuerung wird eine Ausschreibung
erfolgen, der ggf. eine professionelle Projektierung vorausgeht. Sind in
der Wasserkommission entsprechende Fachleute vertreten, wird die Beauftragung
einer Projektierungsfirma nicht notwendig sein. Im vereinfachten Verfahren
können auch mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
werden. Die Wasserkommission (ggf. entscheidet die Mitgliederversammlung)
sucht die für den Verein günstigste Firma heraus. Das muß
nicht immer die sein, die den niedrigsten Preis verlangt. |
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Während der Bauarbeiten beaufsichtigt die Wasserkommission den Ablauf und
die Qualität der Arbeiten und überwacht den Geldfluß. |
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Nach Beendigung der Bauarbeiten wird eine Gesamtabrechnung erstellt und weitere
Maßnahmen wie z.B. Einbau geeichter Zähler und verplomben derselben
werden festgelegt. |
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Ist das Projekt abgeschlossen, wird die Wasserkommission wieder aufgelöst. |