| Archiv |

| DIE DATSCHENFALLE - KLEINGÄRTEN VOR DEM AUS? |
| 09.02.2002 |
Der
Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB)
lud am Donnerstag, dem 07.02.2002 um 20:15 Uhr zur Fernsehsendung "Vor
Ort" in den Toom-Baumarkt in Wust bei Brandenburg/Havel ein. Unter
der obigen Überschrift präsentierte die Moderatorin Carla Kniestädt
Diskussionspartner zu den Auswirkungen eines höchst umstrittenen Urteils
des Landgerichts Potsdam. Der Einladung des Fernsehsenders sind Marcus
Mollnau (Rechtsanwalt), Theresia Theobald (Bundesverband
Deutscher Gartenfreunde), Gunter Knierim (Verband der Haus- und Grundeigentümer),
Achim Friedrich (Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde), Tino Vogel
(Liegenschaftsamt Brandenburg/Havel) und viele hundert Kleingärtner aus
ganz Brandenburg gefolgt.
Dieses ominöse Urteil liegt KleingartenWeb noch nicht vor, aber der Sendung konnten wir verblüfft entnehmen, daß der Tenor seiner Entscheidung lautet: "Ein Kleingarten ist nur dann ein Kleingarten, wenn mindestens die Hälfte der Fläche mit einjährigen Gartenprodukten bepflanzt ist. Andernfalls handelt es sich um ein Erholungsgrundstück, für welches der Eigentümer eine wesentlich höhere Pacht verlangen kann". Wer nur ein wenig im Gartenbau bewandert ist, dem muß solch eine Begründung äußerst fadenscheinig vorkommen. Vielleicht ist sie sogar juristisch fundiert. Das können jedoch nur Juristen beurteilen. Mit der Realität im Kleingarten hat das allerdings äußerst wenig zu tun. Nun könnte man meinen, daß dann eben 90 Prozent oder mehr der Kleingärten keine solchen wären. Das würde "den Quatsch noch quätscher" machen, wie ein geflügeltes Wort sagt. Vielleicht hat der Richter ja auch nur gärtnerische Erzeugnisse mit landwirtschaftlichen verwechselt. Wie dem auch sei - die Prozeßbeteiligten auf Kleingärtner-Seite und mit ihnen die Verbände werden alle Hände voll zu tun haben, um diese völlig unnötige Bedrohung des Kleingartenwesens abzuwenden. Etliche der Kommunen (die in Brandenburg den größten Teil der Kleingartenflächen besitzen) und die privaten Eigentümer meinen nun, daß viele der Parzellen in den vergangenen Jahren vorwiegend zur Erholung genutzt worden seien. Es sei nur recht und billig, dafür ein höheres Nutzungsentgelt zu fordern. Dabei vergessen sie allerdings, daß im Bundeskleingartengesetz sowohl die kleingärtnerische Nutzung, als auch die Erholung verankert sind. Das fragwürdige Urteil gibt ihrer Argumentation nunmehr Auftrieb. Nicht verwunderlich, daß die rund 72.000 Brandenburger Kleingärtner äußerst besorgt sind. Aber sie geben sich auch kämpferisch und wollen sich das nicht gefallen lassen. Auch Theresia Theobald, Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) ließ sich die sehr einseitige Argumentation der Grundbesitzer-Vertreter nicht gefallen. Sie verteidigte vehement das Bundeskleingartengesetz und die darin enthaltene Pachtpreisbindung und hielt den Kontrahenten Studien über die Mitgliederzusammensetzung vor. In ihrer forschen und bestimmten Art widerlegte sie viele der Einlassungen. In der Sendung kam deutlich zum Ausdruck, daß es sich gerade bei den meisten Kleingärtnern um finanziell weniger betuchte Menschen handelt. Der Anteil einkommensschwacher Menschen wie z.B. Arbeitsloser und Alleinerziehender ist besonders hoch. Trotzdem faselten die Vertreter der Gegenseite davon, daß den Pächtern ohne den Schutz den Bundeskleingartengesetzes mehr Vorteile geboten würden und diese eben mehr Pacht rechtfertigen. Nun gut, wer es sich leisten kann, der soll sich eine Datsche kaufen. Er braucht dann nicht mit den Einschränkungen der Kleingärtner leben. Er möge aber daran denken, daß es Andere gibt, die lieber mit den Einschränkungen leben, weil sie sich sonst mitnichten ein Fleckchen im Grünen leisten können. So meldete sich auch der Vorsitzende eines Vereins zu Wort, der mit dem privaten Verpächter höhere Entgelte für besonders ausgestattete Parzellen vereinbart hatte. Die Mitgliederversammlung war damit einverstanden gewesen. Nun wir freuen uns mit ihm, daß er so zahlungskräftige Mitglieder hat. Was aber geschieht, wenn dieses Beispiel Schule macht mit denen, die sich das nicht leisten können? Und hält die Vereinbarung auch stand, wenn eines Tages Erben vor der Tür stehen oder wird es dann noch teurer? Mit dem und über das unsägliche Urteil wird noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Die Kleingärtner lassen sich nicht veralbern. Klein beigeben können sie auch nicht, denn sonst wird es eines Tages viele Gärten aber kaum Pächter geben. |
| LANDESGARTENSCHAU EBERSWALDE 2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 20.01.2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Die Landesgartenschau
Eberswalde öffnet vom 27. April bis zum 13. Oktober 2002 ihre
Pforten. Geöffnet ist täglich von 09:00 Uhr bis zum Einbruch
der Dunkelheit.
Landesgartenschau Eberswalde 2002 GmbH Hotline: 03 31 / 200 47 47 (Mo-Fr 08-20 Uhr, Sa 09-13 Uhr) Das Angebot: Visionen - Blühendes Industriedenkmal
Chancen - Blühendes Eberswalde
Inspirationen - Blühender Finowkanal
Attraktionen - Viel Vergnügen
Ticketpreise:
* Die Dauerkarte berechtigt zum 2-mal täglichen Eintritt auf das
Gelände während des gesamten Veranstaltungszeitraumes. Sie ist
zudem bei allen anderen Landesgartenschauen des Jahres 2002 im Bundesgebiet
gültig (Bad Zwischenahn, Großenhain, Hanau, Kronach, Ostfildern,
Wismar).
|
|||||||||||||||||||||||||||||||